Teilnahmebedingungen
für alle Reisen, Wochenenden und Ferienprogramme
Anmeldung
Die Anmeldung ist schriftlich auf dem entsprechenden Anmeldebogen der Lebenshilfe Tübingen e.V. vorzunehmen.
Das Formular muss vollständig mit rechtlich gültiger Unterschrift ausgefüllt sein.
Anmeldeschluss ist der 06. Januar 2025. Alle Anmeldungen, die bis zu diesem Datum eingehen, werden unabhängig vom Anmeldedatum gleichberechtigt aufgenommen.
Bestehen bei der Lebenshilfe Tübingen Bedenken, eine sichere Teilnahme zu gewährleisten, kann im Einzelfall die Anmeldung nicht berücksichtigt werden.
Sie bekommen Anfang Februar eine Teilnahmebestätigung über die erhaltenen Angebote. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich.
Kosten
Die Gesamtkosten einer Reise bzw. Wochenendreise sowie des Ferienprogramms setzen sich zusammen aus den
- Sachkosten: Kosten für Unterkunft, Programm, Fahrt und Verpflegung
- Betreuungskosten: Kosten für Personal und Assistenz
Sachkosten müssen in der Regel selbst getragen werden. Bei einer Wochenend- oder Urlaubsreise werden Ihnen diese vor Beginn der Maßnahme in Rechnung gestellt und müssen auch vor Beginn beglichen werden. Dies gilt auch für das Taschengeld. Bei Tagesfreizeiten werden Ihnen die Sachkosten nach der Maßnahme in Rechnung gestellt. Unter Umständen können die Sachkosten über den „Entlastungsbetrag“ der Pflegekasse refinanziert werden. Auskunft dazu kann die zuständige Pflegekasse erteilen.
Betreuungskosten können bei Vorliegen einer Anerkennung abgerechnet werden über:
a) Verhinderungspflege (Anspruch besteht bei Pflegegrad 2 - 5)
Das Budget Verhinderungspflege beträgt 1612 € im Jahr. Zusätzlich kann ein Budget aus der Kurzzeitpflege in Höhe von 806 € als Verhinderungspflege genutzt werden.Der Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
b) Entlastungsbetrag (Anspruch besteht bei Pflegegrad 1 - 5)
Das Budget beträgt 125 € im Monat.
Die Rechnung über die Betreuungskosten erhalten Sie nach Ende der Maßnahme. Sie muss unterschrieben bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.
Rückmeldebogen
Mit dem Rückmeldebogen informieren Sie uns über wichtige Details zu Ihren Wünschen und Bedarfen und auch zu den Modalitäten der Abrechnung. Der Rückmeldebogen muss rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Tagesfreizeit bei der Lebenshilfe Tübingen e.V. vollständig ausgefüllt vorliegen. Ansonsten kann eine Teilnahme nicht erfolgen.
Betreuungsbesonderheiten
Im Einzelfall kann es sein, dass eine Teilnahme aufgrund der besonderen Betreuungssituation fraglich ist. Dann kommen wir auf Sie zu, um die Rahmenbedingungen im Vorfeld zu klären. Gegebenenfalls können dann für eine Teilnahme z.B. höhere Betreuungskosten entstehen.
Rücktritt
Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Entscheidend für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Lebenshilfe Tübingen.
Rücktritt Wochenendreise oder Tagesprogramm:
- bis zum 30. Tag vor Beginn: 25 € Verwaltungsgebühr und 40% Sachkosten
- ab dem 29.Tag vor Beginn: 25 € Verwaltungsgebühr und 100% Sachkosten
Rücktritt Urlaubsreise:
- bis zum 60. Tag vor Beginn: 150 € Verwaltungsgebühr
- vom 59. bis zum 28. Tag vor Beginn: 75% des Gesamtbetrags Sach- und Betreuungskosten
- ab dem 27. Tag vor Beginn: 100% Sach- und Betreuungskosten
Kann die Maßnahme aufgrund eines positiven Coronatests am Tag der Anreise nicht angetreten werden oder muss aufgrund eines positiven Tests abgebrochen werden, sind die Gesamtkosten der Reise bzw. die anfallenden Rücktrittsgebühren vom Teilnehmenden zu tragen.
Programmänderungen
Änderungen im Programm behalten wir uns vor. Änderungen können zum Beispiel das Reiseziel, die Reiseleitung usw. betreffen. Wir behalten uns vor, das Programm den aktuellen Gegebenheiten hinsichtlich den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Corona-Verordnungen anzupassen.
Vorbereitungstreffen
Für alle Reisen, die ein Vorbereitungstreffen durchführen, ist eine Teilnahme daran Pflicht. Bei Nichtteilnahme kann die Reise von Seiten der Lebenshilfe abgesagt werden. Für den/die Teilnehmer*in entstehen die Kosten laut Rücktritt.
Wertmarke
Die Kostenkalkulationen der Reisen setzen voraus, dass die Reisenden über einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke verfügen. Kostenerhöhungen durch Fehlen der genannten Dokumente müssen gegebenenfalls von den Reisenden übernommen werden.
Gepäck
Aus Platzgründen kann jede*r Teilnehmer*in für die Reise einen Koffer und ein Handgepäck mitnehmen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, sollten Sie damit nicht zurechtkommen, z.B. auf Grund von Hilfsmitteln, Pflegeprodukten usw.
Reiserücktritt
Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese sollte die Gesamtkosten der Reise abdecken. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die Lebenshilfe Tübingen abgeschlossen werden. Versicherungspartner ist die „Union Ecclesia Versicherungsgruppe“.
Auf Wunsch buchen wir folgende Reise-Rücktrittversicherung:
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, inkl. Rückreise-Schutz und Reise-Abbruch-Schutz mit Selbstbehalt (20% des Reisepreises). Als Basis der Berechnung gilt der Gesamtpreis für Sach- und Betreuungskosten.
>>> Informationen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung (Seite 12-15)
>>> Bedingungen zu Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
>>> Preistabelle (Seite 13)
Die Reiserücktrittversicherung mit 20% Selbstbehalt beträgt je nach Preis und Pflegegrad (siehe Preistabelle Seite 13):
- bei einem Reisepreis bis 2000 €: 59,90 €
- bei einem Reisepreis von 2001 € bis 3000 €: 65,90 € bis 87,90 €
- bei einem Reisepreis von 3001 € bis 4000 €: 96,90 € bis 111,90 €
Unmittelbar nach dem Abschluss der von Ihnen gewünschten Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, bekommen Sie von uns eine Rechnung darüber, die innerhalb von zwei Wochen beglichen werden muss. Ist diese Zeit verstrichen, ohne dass die Rechnung beglichen wurde, gilt die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung als NICHT ABGESCHLOSSEN.
Haftpflicht
Wir gehen davon aus, dass jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin über eine Privathaftpflicht versichert ist. Für verursachte Schäden oder bei Verlust von Kleidung und Wertsachen haftet die LebenshilfeTübingen nicht. Dazu gehören auch Brillen und Handys.
Auslandsreisen
Für Auslandsreisen empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten eines Rücktransportes übernimmt.
Wenn es Probleme gibt ...
Geteilte Freud ist doppelte Freud, geteiltes Leid ist halbes Leid – deshalb liegt den meisten unserer Urlaubsreisenden das Gemeinschaftserlebnis besonders am Herzen. Gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Unterstützung erleichtern das Zusammenleben. Natürlich gibt es wie in jeder anderen Reisegruppe hin und wieder auch Spannungen oder Streit. In aller Regel wird die Reiseleitung aufgrund ihrer Erfahrung solchen Situationen gerecht werden.
Was aber, wenn Aggressivität oder Übergriffe einer einzelnen Person nicht mehr kontrollierbar sind und die anderen Mitglieder der Reisegruppe darunter leiden und in Angst geraten?
Für alle Reisen hat die Lebenshilfe einen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr organisiert. Mit diesem steht die Reiseleitung in Kontakt. Gemeinsam wird über erforderliche Maßnahmen, gegebenenfalls eine Heimreise, entschieden. Eine vorzeitige Rückkehr nach Hause kann auch erforderlich werden, wenn sich eine psychische Krise ankündigt, die betreffende Person mit der Gruppensituation überfordert ist oder wenn größere gesundheitliche Probleme auftreten.
In all diesen Situationen muss im Interesse aller Beteiligten gehandelt werden. Bei einer verfrühten Rückreise können zusätzliche Kosten entstehen. Dies sind von der betreffenden Person zu tragen. Bitte haben Sie dafür Verständnis!