Vermögen stiften - Zukunft mitgestalten

Warum eine Stiftung?

Nicht immer engagiert sich der Staat angesichts starker finanzieller Zwänge in allen (sozialen) Bereichen im wünschenswerten Umfang. Die öffentlichen Mittel sind begrenzt. Große Anstrengungen sind erforderlich, um die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung nachhaltig zu erreichen.

 

Um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung langfristig finanziell zu sichern, hat die Lebenshilfe Tübingen e.V. die Gründung einer Stiftung des Bürgerlichen Rechtes beschlossen. Eine Stiftung ist wie keine andere Organisationsform in der Lage, langfristige Ziele zu erreichen und nachhaltig Lösungen zu erarbeiten, da ihr Kapital nicht verbraucht werden darf. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht und Prüfung. Damit ist gewährleistet, dass deren Handeln stets und uneingeschränkt im Einklang mit den Vorgaben der Satzung steht.

Die Stiftung soll unabhängig neben dem bisherigen Verein Lebenshilfe Tübingen e.V. bestehen. Die Rechtsgrundlage der Stiftung ist das Stiftungsgesetz Baden-Württemberg.

Die Stiftung soll Spenden, Schenkungen und Vermögensnachlässe zur Förderung von Menschen mit Behinderung im Raum Tübingen verwalten und so eine zukunftsorientierte Finanzierung der Leistungen gewährleisten.

Stifter und Stifterinnen wollen mit dem von ihnen eingebrachten Vermögen für Menschen mit Behinderungen, deren Eltern und Angehörigen eine effiziente Hilfe bieten.

Unsere Förderschwerpunkte für Menschen mit Behinderung:

  • Erwerb und Sicherung von Wohnmöglichkeiten
  • Qualifizierung und Vermittlung von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Erhalt und Ausbau von Freizeit und Bildungsangeboten

Kontakt:

Dr. Ralf Kümper
Tel. 07071 / 9440-71
ralf.kuemper@lebenshilfe-tuebingen.de


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