Die Stiftung soll unabhängig neben dem bisherigen Verein Lebenshilfe Tübingen e.V. bestehen. Eine Stiftung ist wie keine andere Organisationsform in der Lage, langfristige Ziele zu erreichen und nachhaltig Lösungen zu erarbeiten, da ihr Kapital nicht verbraucht werden darf. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht und Prüfung. Damit ist gewährleistet, dass deren Handeln stets und uneingeschränkt im Einklang mit den Vorgaben der Satzung steht. Die Rechtsgrundlage der Stiftung ist das Stiftungsgesetz Baden-Württemberg.
Die Stiftung soll Spenden, Schenkungen und Vermögensnachlässe zur Förderung von Menschen mit Behinderung im Raum Tübingen verwalten und so eine zukunftsorientierte Finanzierung der Leistungen gewährleisten. Stifter und Stifterinnen wollen mit dem von ihnen eingebrachten Vermögen für Menschen mit Behinderungen, deren Eltern und Angehörigen eine effiziente Hilfe bieten.
Stiftungsorgane der Lebenshilfe-Stiftung Tübingen:
Vorstand der Lebenshilfe-Stiftung Tübingen:
Ulrich Kunz
Stiftungsrat der Lebenshilfe-Stiftung Tübingen:
Elisabeth Stauber (Vorsitzende)
Heinrich Riethmüller (Stellvertreter)
Jackie Haller
Dr. Daniela Harsch
Annette Krafft
Elsbeth Meinzer
Klaus Niederwieser
Kontakt:
Ulrich Kunz
Mail: stiftung@lebenshilfe-tuebingen.de / 0172 786 84 92
>> Satzung der Lebenshilfe-Stiftung Tübingen
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