Ihr Vorteil als Zustifter oder Zustifterin

Bürgerschaftliches Engagement kann - neben ehrenamtlicher Mitwirkung im Vereinsgeschehen der Lebenshilfe - auch den Einsatz eigener Vermögensmittel für die Sicherung einer inklusiven Lebenssituation von Menschen mit Behinderung bedeuten.

Möchten Sie, zu Lebzeiten oder über den Tod hinaus, mit Ihrem Engagement die Hilfe für Menschen mit Behinderung unterstützen, dann bringt die Stiftung für Sie als Zustifterin oder Zustifter eine Vielzahl von Vorteilen mit sich. In die rechtlich eigenständige Stiftung kann steuerbegünstigt Vermögen übertragen werden, da die Zuwendungen frei von der Erbschaft– oder Schenkungsteuer sind.

Ihr Vermögen fließt in das Stiftungskapital ein und bleibt auf Dauer erhalten. Lediglich die Erträge aus der Anlage des Stiftungskapitals unterstützen bis weit in die Zukunft die Projekte der Lebenshilfe-Stiftung Tübingen. So bleibt Ihr Vermögen langfristig erhalten und wird zugunsten der Menschen mit Behinderung eingesetzt. Zum Beispiel können stiftungseigene Immobilien für behindertengerechte Wohnungen vermietet oder Erträge aus Vermögen der Stiftung für Investitionen des Vereins genutzt werden.

Eltern eines Kindes mit Behinderung können durch eine Zustiftung individuelle Verfügungen zur finanziellen Absicherung und zum Wohle ihres Kindes treffen. Die Stiftung kann dabei als Erbe eingesetzt werden.

Haben Sie Fragen dazu? Wir informieren Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch!

 

Möchten Sie die Arbeit der Lebenshilfe-Stiftung Tübingen unterstützen?

Sie können Ihre regelmäßige Geldspende oder Ihre Einzelspende unter Angabe Ihrer Anschrift auf das folgende Konto überweisen:

Spendenkonto

Lebenshilfe-Stiftung Tübingen
IBAN: DE32 6415 0020 0004 7464 56
BIC: SOLADES1TUB
Kreissparkasse Tübingen

Eine Spende bis zur Höhe von 200 € wird mittels Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg steuerlich anerkannt. Für Spenden ab einem Betrag von 200 € erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung. Tragen Sie bitte Ihre Adresse in die Zeilen "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsformular ein oder melden Sie sich bitte bei uns.

Kontakt:

Dr. Ralf Kümper
Tel. 07071 / 9440-71
ralf.kuemper@lebenshilfe-tuebingen.de


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